Nutzungsbedingungen

Rolle von HahnWork

HahnWork stellt technische Infrastruktur für Kontaktaufnahme, Suche, Verfügbarkeit, Einsatzplanung, Anfragen, Reservierungen, Kommunikation und Administration bereit. Die Plattform richtet sich insbesondere an selbstständig tätige Dienstleister und Unternehmen der Eventbranche. Angaben in Profilen werden von den jeweiligen Nutzern selbst gemacht. HahnWork übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung.

Vereinbarungen zwischen den Beteiligten

Leistungen, Einsätze, Vergütung, Spesen, Arbeitszeiten und allfällige Storno- oder Ausfallentschädigungen vereinbaren die beteiligten Nutzer miteinander. HahnWork ist grundsätzlich nicht Partei dieser Vertragsverhältnisse. Plattformstatus dienen der Organisation; ob und wann ein Vertrag entsteht, richtet sich nach den tatsächlichen Erklärungen und Vereinbarungen der Beteiligten sowie dem anwendbaren Recht. Auch digitale Erklärungen und Bestätigungen können rechtlich bindend sein. Auftragsbestätigungen, Purchase Orders, Dienstleistungs-, Werk- oder Arbeitsverträge und individuelle Stornoregelungen bleiben in der Verantwortung der Beteiligten. HahnWork ersetzt nicht automatisch erforderliche Vertragsunterlagen oder gesetzliche Formvorgaben.

Keine Arbeitgeberrolle und kein eigenes Leihpersonal

In der beschriebenen Plattformrolle beschäftigt oder verleiht HahnWork kein eigenes Einsatzpersonal, zahlt keine Löhne für Nutzereinsätze, führt dafür keine Lohnabrechnung und erteilt keine arbeitsrechtlichen Weisungen. Durch eine Plattformanfrage oder einen Status entsteht nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit HahnWork. Arbeitgeberpflichten aus einem tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnis verbleiben beim jeweiligen Arbeitgeber. Diese Beschreibung ist keine Zusicherung, dass eine konkrete Tätigkeit oder ein künftiges Geschäftsmodell von Vorschriften über Arbeitsvermittlung oder Personalverleih oder von Bewilligungspflichten ausgenommen ist; dafür sind die tatsächliche Ausgestaltung und das anwendbare Recht massgeblich.

Freelancerstatus und tatsächliches Rechtsverhältnis

„Freelancer“ ist eine Produkt- und Rollenbezeichnung und keine Bestätigung einer geprüften Selbstständigkeit. Arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Einordnungen können voneinander abweichen und richten sich nach den tatsächlichen Umständen sowie der Beurteilung zuständiger Stellen. Die Beteiligten prüfen für jeden Einsatz, welches Rechtsverhältnis vorliegt und welche Vertragsform und Pflichten daraus folgen. Die Nutzung der Plattform darf nicht dazu dienen, zwingende arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- oder migrationsrechtliche Vorgaben zu umgehen.

Pflichten der beteiligten Parteien

Unternehmen und Auftraggeber prüfen entsprechend dem tatsächlichen Rechtsverhältnis insbesondere Arbeits- und Ruhezeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit, Arbeitssicherheit, Zutritt, erforderliche Instruktionen und Bewilligungen. Besteht eine Arbeitgeberrolle, gelten die dazugehörigen Arbeitgeberpflichten. Dienstleister prüfen entsprechend ihrem tatsächlichen Status insbesondere Qualifikationen, Bewilligungen, eigene Versicherungen, Steuern, Sozialversicherungen und vertragliche Pflichten. Diese Aufgaben werden durch die technische Nutzung von HahnWork nicht automatisch erfüllt oder auf HahnWork übertragen.

Geltungsbereich und Nutzerrollen

HahnWork ist eine Plattform von HahnLight / David Hahn für Freelancer und Unternehmen der Eventbranche. Freelancer nutzen ihren persönlichen Bereich; berechtigte Firmenbenutzer organisieren die Zusammenarbeit und Disposition für ihr Unternehmen. Die verfügbaren Funktionen richten sich nach Kontotyp und freigegebenen Berechtigungen.

Funktionen der Plattform

HahnWork unterstützt Profile, Skills und Qualifikationsangaben, Leistungen und Honorare, Verfügbarkeiten, Kunden- und Firmenverwaltung, Freelancer-Suche, Projekte und Personalpositionen, Anfragen, Reservierungen, Buchungen, Jobs und Kalender. Für Freelancer stehen ausserdem Angebote, Rechnungen, PDF-Dokumente sowie Finanz- und Belegverwaltung zur Verfügung. Postfach und Chat dienen der Kommunikation.

Anfragen, Reservierungen und bestätigte Einsatzplanung

Eine Anfrage ist zunächst ein organisatorischer Planungsschritt. Zusagen für offene Projekte werden als Reservierung geführt und blockieren die Verfügbarkeit nicht wie ein fest eingeplanter Einsatz. Eine Reservierung garantiert weder einen Einsatz noch Vergütung oder Ausfallentschädigung. Bei bestätigten Projekten erfolgt die feste Einplanung nach den vorgesehenen Prüfungen; Vorrang oder Warteliste können ihr entgegenstehen. Bei der Bestätigung eines offenen Projekts wird die Verfügbarkeit erneut geprüft. „Fest eingeplant“ bezeichnet den bestätigten Planungsstand in HahnWork und den als belegt geführten Zeitraum; es garantiert weder Leistung, Erscheinen noch Zahlung. Massgeblich für die Planung ist der angezeigte Status. Eine Stornierungsanfrage für einen fest eingeplanten Einsatz benötigt für die entsprechende Statusänderung in HahnWork die Zustimmung der anderen Seite. Die rechtlichen Wirkungen von Erklärungen und Vereinbarungen richten sich unabhängig davon nach dem konkreten Vertragsverhältnis und dem anwendbaren Recht.

Verantwortung für Angaben und Qualifikationen

Nutzer halten ihre Profil-, Firmen-, Kontakt-, Adress-, Leistungs-, Honorar- und Verfügbarkeitsangaben möglichst korrekt und aktuell. Das gilt auch für Projekt- und Rechnungsdaten. Skills beruhen unter anderem auf Selbsteinschätzungen; Bewertungen und dargestellte Qualifikationsangaben sind keine automatische Garantie von HahnWork für die fachliche Eignung. Die Beteiligten prüfen die für einen konkreten Auftrag erforderlichen Kenntnisse und Nachweise selbst. Soweit eine bestimmte Angabe ausdrücklich als geprüft gekennzeichnet ist, bezieht sich dies nur auf den bezeichneten Prüfungsumfang. Daraus folgt keine umfassende Prüfung der Person, aller Qualifikationen oder ihres arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtlichen Status.

Angebote, Rechnungen und Finanzübersichten

HahnWork stellt technische Werkzeuge für Angebote, Rechnungen, PDFs, Umsätze, Ausgaben, Belege und Steuerübersichten sowie Excel-Exporte und PDF-Berichte bereit. Nutzer bleiben für Inhalt, Preise, steuerliche Angaben, Pflichtangaben, ihre Buchführung und die erforderliche Aufbewahrung ihrer Unterlagen verantwortlich. Auswertungen beruhen auf den erfassten Daten und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung und keine Buchhaltungsprüfung. HahnWork schuldet nicht die zwischen Nutzern vereinbarte Vergütung, garantiert deren Zahlung nicht und handelt nicht automatisch als Inkassostelle. Auch Hinweise, Statusanzeigen, Vorlagen und Automationen sind keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

Arbeitssicherheit, Crewbriefings und Einsatzzeiten

Crewbriefings, Crewsheets, PSA-Hinweise, Kalender und Einsatzzeiten sind Organisationshilfen. Sie ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung, erforderlichen Sicherheitsinstruktionen, projektspezifischen Schutzmassnahmen, gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsanweisungen, Verträge oder Bewilligungen. Angezeigte Zeiten und automatisch erzeugte Unterlagen sind keine automatische Prüfung der Einhaltung von Arbeitszeit-, Pausen- oder Arbeitsschutzvorschriften. Die zuständigen Beteiligten prüfen und ergänzen die für den konkreten Einsatz erforderlichen Vorgaben.

Sozialversicherung, Steuern und grenzüberschreitende Einsätze

HahnWork prüft nicht automatisch, ob insbesondere AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, Steuer- oder sonstige Beiträge und Versicherungen geschuldet, korrekt abgerechnet oder ausreichend gedeckt sind. Welche Pflichten bestehen und wer sie erfüllt, richtet sich nach dem tatsächlichen Status, dem Rechtsverhältnis und dem anwendbaren Recht. Bei grenzüberschreitenden Einsätzen klären die zuständigen Beteiligten insbesondere Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Meldepflichten, Entsenderegeln sowie Steuer- und Sozialversicherungsfragen selbst. Ein Plattformprofil oder Planungsstatus bestätigt diese Voraussetzungen nicht.

Ausfall, Nichterscheinen und Zahlung

HahnWork garantiert weder, dass ein Dienstleister erscheint oder eine Leistung mangelfrei erbringt, noch dass ein Unternehmen das Projekt durchführt oder vereinbarte Zahlungen leistet. Aus einer Anfrage, Reservierung oder bestätigten Einsatzplanung entsteht keine automatische Zusage von HahnWork, Ersatzpersonal zu stellen, Schäden zu ersetzen oder Storno- und Ausfallentschädigungen zu zahlen. Ansprüche zwischen den Beteiligten richten sich nach deren Vereinbarungen und dem anwendbaren Recht. Gesetzlich zwingende eigene Pflichten und Haftung von HahnWork bleiben unberührt.

Stornierung und Ansprüche zwischen den Beteiligten

Stornierungsanfragen, Zustimmung, Ablehnung und Statusänderungen bilden den technischen Ablauf in HahnWork ab. HahnWork entscheidet damit nicht über die rechtliche Zulässigkeit oder Wirksamkeit einer Vertragsbeendigung und nicht über Stornokosten, Ausfallhonorare, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche. Auch eine angenommene technische Stornierung regelt solche Ansprüche nicht automatisch. Die Beteiligten klären sie nach der tatsächlich vereinbarten Vertragsart, ihren individuellen Vereinbarungen und dem anwendbaren Recht.

Haftungsgrenzen und eigene Pflichten von HahnWork

Soweit rechtlich zulässig, übernimmt HahnWork keine zusätzliche Gewähr für Identität, Zahlungsfähigkeit, Erscheinen, fachliche Eignung, Leistungsqualität oder die rechtliche Zulässigkeit von Projekten und Nutzerverträgen. Die vorstehenden Rollen- und Verantwortungsbeschreibungen schliessen die Haftung von HahnWork für eigene Pflichtverletzungen nicht pauschal aus. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bleibt unberührt.

Freiwillige Kalenderverbindungen

Google Kalender und Apple-/iCloud-Kalender können über die vorgesehenen Verbindungsfunktionen freiwillig eingebunden werden. Nutzer autorisieren den Zugriff selbst und können die Verbindung wieder trennen. Externe Dienste unterliegen eigenen Bedingungen; ihre Verfügbarkeit und Änderungen liegen nicht vollständig in der Kontrolle von HahnWork. Das Trennen löscht nicht automatisch bereits bei externen Diensten vorhandene Termine. Einzelheiten zur Datenverarbeitung beschreibt die Datenschutzerklärung.

Kommunikation und eigene Inhalte

Nutzer sind für eingestellte Profiltexte, Firmen- und Projektdaten, Bemerkungen sowie Nachrichten und Chat-Inhalte verantwortlich. Rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte dürfen nicht über HahnWork eingestellt oder versendet werden. HahnWork darf diese Inhalte nur soweit verarbeiten und darstellen, wie dies für die vorgesehenen Plattformfunktionen erforderlich ist. Daraus entsteht keine allgemeine Freigabe zur Nutzung für fremde Werbung.

Registrierung und Kontosicherheit

Verwende bei der Registrierung korrekte Angaben und eine E-Mail-Adresse, auf die du zugreifen kannst. Halte Passwörter und sonstige Zugangsdaten geheim und schütze auch ein für die Google-Anmeldung verwendetes Konto. Firmenzugriffe dürfen nur im Rahmen der erteilten Berechtigungen genutzt werden. Melde vermuteten Missbrauch oder unbefugten Zugriff an info@hahnlight.com.

Account-Löschung und eigene Unterlagen

Die Funktion „Account löschen“ entfernt nach Bestätigung den persönlichen Zugang und die zugehörigen persönlichen HahnWork-Daten einschliesslich eigener Dokumente. Sichere benötigte Angebote, Rechnungen, Belege und andere Unterlagen deshalb vorher selbst; HahnWork übernimmt durch die Kontolöschung nicht deine Aufbewahrungspflichten. Abhängige Firmenprojekte können anonyme Zuordnungen zur Erhaltung der Planung behalten. Daten und Unterlagen anderer Nutzer sowie bei externen Kalenderdiensten vorhandene Termine werden nicht pauschal mitgelöscht. Details und Anliegen zur Datenlöschung können über den im Impressum genannten Kontakt geklärt werden.

Aufbauphase und Verfügbarkeit

HahnWork befindet sich derzeit in der Aufbau- und Testphase und steht momentan kostenfrei zum Testen zur Verfügung. Funktionen können weiterentwickelt werden und Fehler können auftreten. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; auch Wartung und Störungen der eingesetzten Cloud- oder Drittanbieterdienste können den Betrieb beeinträchtigen. Prüfe wichtige Planungs- und Abrechnungsangaben und sichere benötigte Unterlagen eigenständig.

Datenschutz und Datenverarbeitung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Datenschutz

Verantwortlich / Inhaber

David Hahn
HahnLight
Mühlestrasse 27
8623 Wetzikon
Schweiz

E-Mail: info@hahnlight.com
Telefon: +41 76 205 08 22

Impressum